Konditionen

Ab dem 01.07.2022 wird die psychologische Psychotherapie direkt von der Grundversicherung vergütet (siehe Medienmitteilung BAG). Sie benötigen hierfür zwingend eine Überweisung von Ihrem Hausarzt, auch wenn Sie kein Hausarztmodell haben.


Die Anordnung / Überweisung ist für 15 Sitzungen gültig, danach muss sie vom Hausarzt erneuert werden. Nach 30 Sitzungen ist die Beurteilung durch einen Psychiater notwendig.


Eine Krisenintervention kann jeder Facharzt anordnen und beinhaltet maximal 10 Sitzungen.


Über die ZSR Nummer V473619 bin ich als Leistungserbringer über die Grundversicherung festgelegt.


Psychotherapie – auch pferdegestützte – kann bis zum 30.06.2022 über die Zusatzversicherung abgerechnet werden. Ich bin auf der Santesuisse-Liste als Psychotherapeutin anerkannt; das ist die Voraussetzung zur Rückvergütung durch die Zusatzversicherung. Am Besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Zusatzversicherung, ob ab dem 01.07.2022 weiterhin eine Kostenübernahme erfolgt..


Coaching und Paartherapie werden nicht von der Krankenkasse vergütet, Ihre Daten werden auch nicht bei der Krankenkasse hinterlegt.  

Grundversicherung: Die psychologische Psychotherapie  wird über einen kantonalen Tarif geregelt. Genauere Informationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.


Zusatzversicherung / Selbstzahler: Mein Stundensatz für Einzelpersonen (50 Minuten) 150 CHF und für Paargespräche (90 Minuten) 270 CHF.

Terminvereinbarungen sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Ansonsten werden sie in Rechnung gestellt. 

Ich unterstehe der Schweigepflicht und behandle alle Informationen selbstverständlich vertraulich.