Konditionen
Grundversicherung
Ab dem 01.07.2022 wird die psychologische Psychotherapie direkt von der Grundversicherung vergütet. Für die Kostenübernahme benötigen Sie hierfür eine „Anordnung Psychotherapie“ von Ihrem Hausarzt, auch wenn Sie kein Hausarztmodell haben.
Die Anordnung / Überweisung ist für 15 Sitzungen gültig, danach muss sie vom Hausarzt erneuert werden. Nach 30 Sitzungen ist die Beurteilung durch einen Psychiater notwendig.
Eine Krisenintervention kann jeder Facharzt anordnen und beinhaltet maximal 10 Sitzungen.
Über die ZSR Nummer V473619 bin ich als Leistungserbringer über die Grundversicherung festgelegt.
Zusatzversicherung
Eine Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung ist leider nicht möglich.
Selbstzahler
Coaching und Paartherapie werden nicht von der Krankenkasse vergütet, Ihre Daten werden auch nicht bei der Krankenkasse hinterlegt.
Tarif
Grundversicherung: Die psychologische Psychotherapie wird über einen provisorischen Tarif geregelt.
Selbstzahler: Mein Stundensatz für Einzelpersonen (50 Minuten) 170 CHF und für Paargespräche (90 Minuten) 300 CHF. Für Berichte usw. wird der effektive Zeitaufwand berechnet.
Absagen
Terminvereinbarungen sind verbindlich. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher verschoben oder abgesagt werden. Ansonsten werden sie in Rechnung gestellt.
Schweigepflicht
Ich unterstehe der Schweigepflicht und behandle alle Informationen selbstverständlich vertraulich.
